Türenfabrik Safenwil

TÜREN KONTROLLIEREN TUERENFABRIK.CH Indizien dafür sind zum Beispiel atypische Geräusche, ungewohnte Widerstände während des Bedienens oder optische Veränderungen. Auch rechtlich sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Türen in regelmässigen, dem Gebrauch angemessenen Abständen zu kontrollieren, zu pflegen und zu warten. Generell müssen sämtliche Türen mindestens einmal im Jahr kontrolliert, gereinigt und gepflegt werden. Auch bei schonendster Behandlung können aufgrund der natürlichen Abnutzung Defekte auftreten. Da Sie als Betreiber einen sicheren Betrieb gewährleisten müssen, wäre es gewiss unverantwortlich, in diesem Zusammenhang auf Zufallsentdeckungen zu hoffen. Doch was heisst das konkret? Verbindliche Einzelangaben gibt es nicht. Eine Brandschutztür, die mehrmals wöchentlich für Transporte geöffnet wird, muss offensichtlich häufiger geprüft werden als ihr Pendant im Heizungskeller. Türen in Schulen oder Hotels legen eine häufigere Kontrolle nahe als solche in abgeschiedenen Lagerhallen. Trotzdem gibt es einige Richtwerte, an denen Sie sich orientieren können: Mehrmals jährlich Bei Fluchtwegtüren und Notausgängen empfielt sich eine monatliche Funktionskontrolle. Eine ähnlich häufige Überprüfung drängt sich bei Türen von grosser Wichtigkeit oder mit anspruchsvoller Technik auf. Dazu gehören zum Beispiel Türen mit elektronischen Ansteuerungen und mechanischen Auslösungen. jährlich Dabei sollte sich das Augenmerk nicht nur auf ein tadelloses Funktionieren, sondern auch auf Verschleisserscheinungen (Oberflächen, Fugen, Dichtungen) richten.

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