Türenfabrik Safenwil

TUERENFABRIK.CH 056 622 17 77 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 71 Schifffahrt, Blockade, Beschlagnahmung, Feuersbrunst, Erdbeben, Rohmaterialmangel, Maschinenhavarien, Ein- und Ausfuhrverbote, Massnahmen zur Eindämmung von Pandemien oder aus anderen ohne ihr Verschulden eingetretenen Gründen mit der Lieferung in Verzug geraten, steht ihr das Recht zu, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer deswegen Schadenersatzansprüche geltend machen kann. 9. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde hat die Zahlung spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und Eingang der Rechnung zu erfolgen. Nach Ablauf der 30 Tage ist der Käufer ohne Mahnung im Verzug. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, ist die TüFa berechtigt Verzugszinsen von mind. 2% über dem Kontokorrentzinssatz der Luzerner Kantonalbank, mindestens aber 5%, sowie weiteren Schaden zu belasten. Im Weiteren bleibt der TüFa bei Verzug des Käufers, ausdrücklich vorbehalten, (1) sämtliche ihr gegen diesen Käufer zustehenden Forderungen als sofort fällig zu erklären, (2) allfällig gewahrte Rabatte auf den noch offenen Rechnungen als hinfällig zu bezeichnen, und (3) allfällige noch nicht ausgelieferte Warenbestellungen zu stornieren, ohne dass der Käufer deswegen eine Vergütung oder Schadenersatz geltend machen kann. Sollte eine Zwischenlagerung der Ware erforderlich sein, so gehen die diesbezüglichen Kosten auf Rechnung des Käufers. 10. Annahmeverzug Eine Nichtannahme der Ware befreit den Käufer nicht von der Zahlung des Kaufpreises, In einem solchen Fall läuft die Zahlungsfrist ab dem Datum des vergeblichen Ablieferungsversuchs. Allfällige aus der verspäteten Abnahme entstehende Lagerkosten, Zinsverluste usw. gehen zu Lasten des Käufers. Im Übrigen gelten für den Annahmeverzug die Art. 91 ff. OR. 11. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin, bis der Käufer sämtliche vertraglichen Verpflichtungen ihr gegenüber erfüllt hat. Die Verkäuferin wird berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das Eigentumsvorbehaltsregister amWohnsitz bzw. Sitz des Käufers eintragen zu lassen. Der Kaufgegenstand ist deshalb bis zur vollständigen Bezahlung von der übrigen Ware des Käufers getrennt zu lagern und auf eigene Rechnung gegen Feuer, Diebstahl und andere Einflüsse ausreichend zu versichern. Wenn die Verkäuferin auf die Eintragung des Eigentumsvorbehalts verzichtet, ist sie dennoch berechtigt, bei Verzug des Käufers vomVertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzufordern. 12. Mängelrügen und Gewährleistung Die Ware ist sofort bei Erhalt genau auf Vollständigkeit und Qualität zu prüfen. Reklamationen sind innert 5 Tagen nach Erhalt der Ware und auf jeden Fall vor deren Verarbeitung schriftlich und mit aussagekräftigem Bildmaterial der TüFa als Mängelrüge zu melden. Mängel berechtigen in keinem Fall zur Verweigerung der Übernahme der Ware bzw. der vereinbarten Zahlung. Zudem ist der Käufer bis zur Regelung der Reklamation für eine fachmännische Lagerung der Ware verantwortlich. Bei festgestellten Differenzen zwischen der gelieferten Ware und der ausgestellten Faktura sind Reklamationen spätestens 8 Tage nach Erhalt der betreffenden Rechnung schriftlich zu erheben, ansonsten gilt die Faktura als anerkannt. Gewährleistungsansprüche können im Maximum bis zur Höhe des Wertes der beanstandeten Ware gemacht werden. Bei Verkäufen aus Direktimporten gilt auch für den Käufer (ohne spezielle Vereinbarung) die Originalsortierung des Produktionslandes als verbindlich. Angaben über Trockenheit, Lieferfrist, Gewichte, Frachten usw. erfolgen nach bestemWissen und Gewissen, jedoch unverbindlich. Zugestellte Muster bleiben stets Typenmuster. 13. Retoursendungen Retoursendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit der TüFa und als Franko Rückgabe (Versand zulasten Käufer) in fabrikneuem Zustand und – sofern es sich um verpackte Ware gehandelt hat – in der ungeöffneten Originalverpackung entgegengenommen. Spezialanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Ungerechtfertigte Retoursendungen entbinden den Käufer nicht von der Bezahlung des vereinbarten Preises. Wir behalten uns vor, für Retoursendungen dem Besteller einen Unkostenbeitrag in Rechnung zu stellen. 14. Ergänzende Bedingungen Ergänzend gelten die Lieferbedingungen, die Verarbeitungshinweise und Garantievorbehalte in unserer jeweils gültigen Preisliste. 15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand Alle unsere Geschäftsbeziehungen unterliegen schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand gilt ausschliesslich das Bezirksgericht 4800 Zofingen, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und von kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Safenwil, Juni 2021

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