Abonnieren Sie auch unseren Newsletter und bleiben Sie up-to-date.
Werden lediglich einzelne Leitungen durch ein brandabschnittbildendes Bauteil geführt, ist nicht zwingend eine vollwertige Abschottung erforderlich. Grundlage hierfür ist das VKF-Brandschutzmerkblatt Durchführungen durch brandabschnittsbildende Bauteile.
Die zulässige Ausführung hängt vom Leitungsmaterial ab. Für mehrere Durchführungen gelten Mindestabstände, die einzuhalten sind. Erfolgt jedoch nur eine einzelne Leitungsdurchführung, darf diese frei im Bauteil positioniert werden,
sofern der Abstand [d] zwischen Leitung und Ausschnitt höchstens 10mm beträgt.